Das sogenannte Covid-19-Gesetz soll über das Jahresende hinaus verlängert werden. Um die Folgen der Kontaktbeschränkungen auf die alljährlichen Mitgliederversammlungen der Vereine abzumildern, hatte der Gesetzgeber im März 2020 Regelungen verabschiedet, die vielfältige Formen für solche Versammlungen ermöglichen.
Virtuelle, hybride (d.h. einige Mitglieder sind vor Ort, andere nehmen digital teil) oder dezentrale Versammlungen mit schriftlichen Beschlussfassungen sind danach möglich. Aufgrund der anhaltenden Pandemielage sollen diese Regelungen nun bis zum 31.12.2021 verlängert werden. Das Bundesjustizministerium hat einen entsprechenden Entwurf vorgelegt